Anlaufstellen & Hilfe

Welche Behandlungsangebote für Essstörungen gibt es?

Das Gesundheitssystem in Deutschland unterscheidet im Wesentlichen drei Ebenen der Versorgung: die stationäre, die teilstationäre und die ambulante Versorgungsebene.

Die stationäre Versorgung erfolgt in Krankenhäusern bzw. (Fach-)Kliniken. Patient:innen verlassen für die Dauer des Behandlungsaufenthaltes ihr gewohntes häusliches und soziales Umfeld und werden ganztägig auf einer Station bzw. Abteilung behandelt.

Die teilstationäre Versorgung stellt ein Bindeglied zwischen stationärer und ambulanter Versorgung dar. Die Patient:innen begeben sich tagsüber in die Behandlungseinrichtung, sogenannte Tageskliniken, übernachten jedoch in ihrem gewohnten sozialen und räumlichen Umfeld.

Bei der ambulanten Versorgung bleiben Patient:innen gänzlich in ihrem gewohnten räumlichen und sozialen Umfeld. Sie suchen Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen in deren Praxis, Ambulanz bzw. medizinischem Versorgungszentrum auf.

 

Stationäre/teilstationäre Behandlungsangebote

Ambulante Behandlungsangebote

Die stationäre und teilstationäre Behandlung sollte in Krankenhäusern bzw. Kliniken mit spezifischem Behandlungsangebot für Patient:innen mit Essstörungen erfolgen. Häufig handelt es sich dabei um psychosomatische Kliniken oder Abteilungen, welche ein entsprechendes Behandlungsangebot vorhalten. Üblicherweise wird für die Aufnahme in ein spezialisiertes Krankenhaus bzw. eine (Fach-)Klinik eine Überweisung benötigt. Diese erhalten Betroffene in aller Regel bei ihren Hausärztinnen.

 

Die ambulante medizinische Versorgung erfolgt durch Kinder- und Jugendärzt:innen und Hausärzt:innen. Diese können ohne Überweisungsschein aufgesucht werden. Die weiterführende Behandlung kann auch durch Fachärzt:innen (für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) erfolgen. Die dafür notwendige Überweisung erhalten Betroffene von ihren Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin.

Die psychotherapeutische Versorgung erfolgt im ambulanten Setting bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (bis max. 21 Jahre), Psychologischen Psychotherapeut:innen (ab 18 Jahren) sowie ärztlichen Psychotherapeut:innen.

Die Suche nach einem ambulanten Psychotherapie-Behandlungsplatz kann über verschiedene Wege erfolgen. Therapeut:innen sollten Erfahrung in der Behandlung von Patient:innen mit Essstörungen aufweisen.

Informativer Flyer erstellt durch unsere Arbeitsgruppe

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